|  |   |    |  |   | Online-Casting oder Karteiauswahl: kostenloses Vorabauswahl, bei exkl.Castingauftrag auch kostenloses Vorcasting
  sonst Vorcasting 50€ pro Stunde
  Darstelleroptionierung: 5,- € pro Darsteller
  Vermittlungsgebühr: 20% von Darstellergage 
                          und Buyout (mindestens 100,- €) Sevices, wie Buchen, Umbuchen, Ändern, Genehmigungen, Grössen Abfragen, Nachbearbeiten etc. 50€ pro Stunde Live-Casting - Street-Casting - Video-Casting: auf Anfrage
  
                          Die Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt.  Bei Fragen 
                          stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
 
 
 
 
  
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                         Allgemeine Geschäftsbedingungen  
                        Die nachfolgenden Bedingungen 
                          sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Darstellern, 
                          der Agentur, bzw. den subagenturen und dem jeweiligen Kunden verbindlich 
                          regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich 
                          abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen werden. 
                          Die Agentur, ihre Darsteller und ihre Kunden sollen 
                          hierdurch vor branchenunüblichen Erwartungen und 
                          Forderungen geschützt werden. 
  § 1 Buchungsgrundlagen 
                          Die Agentur stars und sternchen vermittelt Darsteller für Foto- und Filmproduktionen. 
                          Die Agentur stars und sternchen wurde von den Darstellern ermächtigt, 
                          in deren Namen verbindliche Erklärungen gegenüber 
                          den Kunden abzugeben. Als Kunde gilt derjenige, der 
                          bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich 
                          bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird. Der Kunde 
                          schuldet der Agentur die Vermittlungsgebühr. Die Gebühr 
                          schuldet der Kunde der Agentur auch für Folgebuchungen. 
                          Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig.
  § 2 Buchungsmodalitäten  Optionsbuchungen:Optionsbuchungen sind termin-verbindliche, 
                          jedoch provisorische Buchungen. Sie verfallen, werden 
                          sie nicht spätestens 3 Werktage vor Arbeitsbeginn 
                          vom Auftraggeber in eine schriftliche Festbuchung umgewandelt. Optionen 
                          werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung notiert.  
                          Bei Verfall einer Optionsbuchung tritt die nachfolgend 
                          erteilte Option an ihre Stelle. Festbuchungen: Festbuchungen sind grundsätzlich 
                          für beide Seiten verbindlich. Eine Festbuchung 
                          kann nur aus wichtigem Grund annulliert werden,insebesondere bei Kindern. Die 
                          Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen, 
                          nachdem der Kunde Kenntnis vom Vorliegen des wichtigen 
                          Grundes erhalten hat. Die Annullierung hat spätestens 
                          so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie 
                          Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind. Tages- und 
                          Stundenbuchungen sind spätestens 24 Stunden vor 
                          dem vereinbarten Arbeitsbeginn zu annullieren.  Wetterbuchungen: Wetterabhängige Buchungen 
                          sind nur am Aufenthaltsort des Darstellers möglich 
                          und in jedem Fall als solche zu deklarieren. Ausnahmen 
                          bedürfen der vorherigen Absprache mit der Agentur. 
                          Annullierungen von wetterbedingten Buchungen müssen 
                          bis spätestens 10 Uhr am Dreh- bzw. Aufnahmetag 
                          in der Agentur eingegangen sein.
  § 3 Gebühren im Falle einer Annullierung 
                          Werden die für eine Annullierung in § 2 genannten 
                          Fristen eingehalten, beschränkt sich der Vergütungsanspruch 
                          auf 50 % des vereinbarten Honorars zzgl. 50% der Agenturprovision. 
                          Bei Nichteinhaltung dieser Fristen wird das volle Honorar 
                          zzgl. Agenturprovision fällig
  § 4 Arbeitszeiten 
                          Die Arbeitszeit einer Ganztagsbuchung beträgt 8 
                          Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden.Bei Kindern gelten die Bestimmungen des Gewerbeaufsichtsamt. Die angegebenen 
                          Zeiten verstehen sich jeweils einschließlich der 
                          benötigten Zeit für Haar/Make-Up und Styling. 
                          Eventuelle Fitting-Termine bzw. sonstige Extras werden 
                          nach Absprache kalkuliert. Overtime ist nach einer Kulanzzeit 
                          von 30 Minuten mit 10% des Tageshonorars pro angefangener 
                          Stunde zu vergüten. An- und Abfahrten gelten nicht 
                          als Arbeitszeit, sofern sich Aufenthaltsort des Darstellers 
                          und Ort der Produktion in der selben Stadt befinden. 
                          Buchungen, die eine Anreise des Darstellers erfordern, 
                          werden nach anfallenden Reisekosten abgerechnet. Anfallende Genehmigungen übernimmt die Produktion, soweit nicht anders vereinbart. Die Agentur stars und sternchen ist nur Vermittler, aber kein Arbeitgeber. § 5 Buyout 
                          Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden 
                          mit dem vereinbarten Modellhonorar keine Nutzungsrechte 
                          abgetreten. 
                          Eine Abtretung der Nutzungsrechte (Buyout) erfolgt gesondert 
                          für einen vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte 
                          Produkt, die vereinbarte Nutzungsform und den Nutzungszeitraum. 
                          Eine Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen 
                          Nutzung, jedoch spätestens 3 Monate nach Erstellung 
                          der Aufnahmen. 
                          Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich 
                          nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher 
                          Einwilligung und unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks 
                          möglich.  
                          Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten 
                          Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger 
                          Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
  § 6 Bezahlungsmodalitäten/ Extras Die Bezahlung der Gagen der Darsteller, wenn sie von der Agentur als
durchlaufender Posten gebucht werden sollen, müssen innerhalb eines Monats bezahlte werden, sonst werden Extragebühren von 5% pro Monat
fälligUnkosten, wie Porto, Kopien, Strom, Catering, weitere Bänder und andere Ausgaben werden extra berechnet. Assistenten/ Gegenspieler werden mit 20€ die Stunde vergütet, wenn sie gebraucht werden § 7 Darstellerversicherung 
                          Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Darsteller in 
                          üblichem Umfang für die Dauer der Produktion 
                          (An- und Abreise inklusive) zu versichern. Bei besonders 
                          risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende 
                          Versicherung für den Darsteller abzuschließen. 
                          Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung 
                          nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist der Darsteller 
                          berechtigt, seine Leistung zu verweigern, und erhält 
                          ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% des vereinbarten 
                          Gesamthonorars.
  § 8 Reklamationen 
                          Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur 
                          zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. 
                          Sodann ist das Modell ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht 
                          zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom 
                          Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht 
                          für dieses Modell. Werden mit dem Modell dennoch 
                          Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden 
                          auf jegliche berechtigte Reklamation.  
                          Bei schuldhafter Verspätung des Modells (Verschlafen, 
                          Verpassen des Flugzeuges etc. ) hat das Modell entsprechend 
                          länger zu arbeiten oder einen Abstricht der Gage hinzunehmen.
  § 9 Haftung/Schadensersatzansprüche 
                          Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis 
                          ihrer Leistungen und der Leistungen der vermittelten 
                          Personen übernimmt stars und sternchen nicht. Insbesondere 
                          haftet stars und sternchen nicht für Verluste, entgangenen 
                          Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus 
                          Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen 
                          Folgeschäden, die dem Auftraggeber aufgrund von 
                          Ausfall oder Nichterscheinen des Darstellers entstehen. 
                          Solche Ansprüche sind ausschließlich gegenüber 
                          dem Darsteller geltend zu machen. Der Kunde ist nicht 
                          berechtigt, Forderungen gegen den Darsteller mit dem 
                          Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein 
                          Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.  
                          Soweit es die Leistungen der Agentur selbst betrifft, 
                          ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit 
                          beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit 
                          ist ausgeschlossen.
  
                          Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen 
                          gesetzlichen Bestimmungen.
  § 10 Schlussbestimmungen 
                          Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen findet 
                          deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort 
                          für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang 
                          mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur stars und sternchen,München. 
                          Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
                          wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen 
                          nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung 
                          gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten 
                          Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt 
                          für die Ausfüllung von Vertragslücken. 
                           
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                           
                             |    |   |   |    |   |  für darsteller
  die bewerbung und das casting sind kostenlos.  bei
vermittlung ohne provision durch die produktion oder eine andere
casting- oder vermittlungsagentur erheben wir eine provision von der
gage des darstellers  von 10% der gage incl. buyout. fotos und layouts können gekauft oder nachbestellt werden. ein print kostet 3 € ab 3 identischen prints 7 €.  wir besetzen und buchen über
handy oder e-mail. bitte dafür sorgen, dass diese immer aktuell sind
und in regelmässigen abständen eingesehen werden.
  
1.) kinder brauchen für jegliche
tätigkeiten in den medien, ob foto, doku oder film eine genehmigung vom
gewerbeaufsichtsamt (jugendamt/attest/erlaubnis der
erziehungsberechtigten). die produktion ist für die einhaltung der gesetzlichen bestimmungen verantwortlich.
  2.) die produktion,
deren vertreter oder der aufftraggeber müssen sich um genehmigungen und
anträge kümmern, es sei denn es wird anders vereinbart. die kosten für
genehmigungen betragen € 30 pro darsteller und 50€ pro stunde wenn
weitere serviceleistungen in anspruch genommen werden. anfallende
arztkosten und fahrtkosten sind extra  mit der produktion zu verrechnen. 3.) der darsteller hält seine lohnsteuerkarte zur abrechnung bereit, bzw. schreibt eine rechnung an den auftraggeber.
  4.) reise und fahrtkosten müssen ab 40 km von der produktion übernommen werden, das gilt nicht für castings 5.) die agentur ist nur vermittler, nicht aber arbeitgeber.    |  
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