| | | | | | Online-Casting oder Karteiauswahl: kostenloses Vorabauswahl, bei exkl.Castingauftrag auch kostenloses Vorcasting
sonst Vorcasting 50€ pro Stunde
Darstelleroptionierung: 5,- € pro Darsteller
Vermittlungsgebühr: 20% von Darstellergage
und Buyout (mindestens 100,- €) Sevices, wie Buchen, Umbuchen, Ändern, Genehmigungen, Grössen Abfragen, Nachbearbeiten etc. 50€ pro Stunde Live-Casting - Street-Casting - Video-Casting: auf Anfrage
Die Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt. Bei Fragen
stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen
sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Darstellern,
der Agentur, bzw. den subagenturen und dem jeweiligen Kunden verbindlich
regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich
abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen werden.
Die Agentur, ihre Darsteller und ihre Kunden sollen
hierdurch vor branchenunüblichen Erwartungen und
Forderungen geschützt werden.
§ 1 Buchungsgrundlagen
Die Agentur stars und sternchen vermittelt Darsteller für Foto- und Filmproduktionen.
Die Agentur stars und sternchen wurde von den Darstellern ermächtigt,
in deren Namen verbindliche Erklärungen gegenüber
den Kunden abzugeben. Als Kunde gilt derjenige, der
bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich
bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird. Der Kunde
schuldet der Agentur die Vermittlungsgebühr. Die Gebühr
schuldet der Kunde der Agentur auch für Folgebuchungen.
Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig.
§ 2 Buchungsmodalitäten Optionsbuchungen:Optionsbuchungen sind termin-verbindliche,
jedoch provisorische Buchungen. Sie verfallen, werden
sie nicht spätestens 3 Werktage vor Arbeitsbeginn
vom Auftraggeber in eine schriftliche Festbuchung umgewandelt. Optionen
werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung notiert.
Bei Verfall einer Optionsbuchung tritt die nachfolgend
erteilte Option an ihre Stelle. Festbuchungen: Festbuchungen sind grundsätzlich
für beide Seiten verbindlich. Eine Festbuchung
kann nur aus wichtigem Grund annulliert werden,insebesondere bei Kindern. Die
Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen,
nachdem der Kunde Kenntnis vom Vorliegen des wichtigen
Grundes erhalten hat. Die Annullierung hat spätestens
so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie
Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind. Tages- und
Stundenbuchungen sind spätestens 24 Stunden vor
dem vereinbarten Arbeitsbeginn zu annullieren. Wetterbuchungen: Wetterabhängige Buchungen
sind nur am Aufenthaltsort des Darstellers möglich
und in jedem Fall als solche zu deklarieren. Ausnahmen
bedürfen der vorherigen Absprache mit der Agentur.
Annullierungen von wetterbedingten Buchungen müssen
bis spätestens 10 Uhr am Dreh- bzw. Aufnahmetag
in der Agentur eingegangen sein.
§ 3 Gebühren im Falle einer Annullierung
Werden die für eine Annullierung in § 2 genannten
Fristen eingehalten, beschränkt sich der Vergütungsanspruch
auf 50 % des vereinbarten Honorars zzgl. 50% der Agenturprovision.
Bei Nichteinhaltung dieser Fristen wird das volle Honorar
zzgl. Agenturprovision fällig
§ 4 Arbeitszeiten
Die Arbeitszeit einer Ganztagsbuchung beträgt 8
Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden.Bei Kindern gelten die Bestimmungen des Gewerbeaufsichtsamt. Die angegebenen
Zeiten verstehen sich jeweils einschließlich der
benötigten Zeit für Haar/Make-Up und Styling.
Eventuelle Fitting-Termine bzw. sonstige Extras werden
nach Absprache kalkuliert. Overtime ist nach einer Kulanzzeit
von 30 Minuten mit 10% des Tageshonorars pro angefangener
Stunde zu vergüten. An- und Abfahrten gelten nicht
als Arbeitszeit, sofern sich Aufenthaltsort des Darstellers
und Ort der Produktion in der selben Stadt befinden.
Buchungen, die eine Anreise des Darstellers erfordern,
werden nach anfallenden Reisekosten abgerechnet. Anfallende Genehmigungen übernimmt die Produktion, soweit nicht anders vereinbart. Die Agentur stars und sternchen ist nur Vermittler, aber kein Arbeitgeber. § 5 Buyout
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden
mit dem vereinbarten Modellhonorar keine Nutzungsrechte
abgetreten.
Eine Abtretung der Nutzungsrechte (Buyout) erfolgt gesondert
für einen vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte
Produkt, die vereinbarte Nutzungsform und den Nutzungszeitraum.
Eine Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen
Nutzung, jedoch spätestens 3 Monate nach Erstellung
der Aufnahmen.
Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich
nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Einwilligung und unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks
möglich.
Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten
Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger
Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
§ 6 Bezahlungsmodalitäten/ Extras Die Bezahlung der Gagen der Darsteller, wenn sie von der Agentur als
durchlaufender Posten gebucht werden sollen, müssen innerhalb eines Monats bezahlte werden, sonst werden Extragebühren von 5% pro Monat
fälligUnkosten, wie Porto, Kopien, Strom, Catering, weitere Bänder und andere Ausgaben werden extra berechnet. Assistenten/ Gegenspieler werden mit 20€ die Stunde vergütet, wenn sie gebraucht werden § 7 Darstellerversicherung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Darsteller in
üblichem Umfang für die Dauer der Produktion
(An- und Abreise inklusive) zu versichern. Bei besonders
risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende
Versicherung für den Darsteller abzuschließen.
Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung
nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist der Darsteller
berechtigt, seine Leistung zu verweigern, und erhält
ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% des vereinbarten
Gesamthonorars.
§ 8 Reklamationen
Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur
zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen.
Sodann ist das Modell ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht
zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom
Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht
für dieses Modell. Werden mit dem Modell dennoch
Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden
auf jegliche berechtigte Reklamation.
Bei schuldhafter Verspätung des Modells (Verschlafen,
Verpassen des Flugzeuges etc. ) hat das Modell entsprechend
länger zu arbeiten oder einen Abstricht der Gage hinzunehmen.
§ 9 Haftung/Schadensersatzansprüche
Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis
ihrer Leistungen und der Leistungen der vermittelten
Personen übernimmt stars und sternchen nicht. Insbesondere
haftet stars und sternchen nicht für Verluste, entgangenen
Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus
Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen
Folgeschäden, die dem Auftraggeber aufgrund von
Ausfall oder Nichterscheinen des Darstellers entstehen.
Solche Ansprüche sind ausschließlich gegenüber
dem Darsteller geltend zu machen. Der Kunde ist nicht
berechtigt, Forderungen gegen den Darsteller mit dem
Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Soweit es die Leistungen der Agentur selbst betrifft,
ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit
ist ausgeschlossen.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen findet
deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort
für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang
mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur stars und sternchen,München.
Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung
gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten
Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt
für die Ausfüllung von Vertragslücken.
| | | | | | für darsteller
die bewerbung und das casting sind kostenlos. bei
vermittlung ohne provision durch die produktion oder eine andere
casting- oder vermittlungsagentur erheben wir eine provision von der
gage des darstellers von 10% der gage incl. buyout. fotos und layouts können gekauft oder nachbestellt werden. ein print kostet 3 € ab 3 identischen prints 7 €. wir besetzen und buchen über
handy oder e-mail. bitte dafür sorgen, dass diese immer aktuell sind
und in regelmässigen abständen eingesehen werden.
1.) kinder brauchen für jegliche
tätigkeiten in den medien, ob foto, doku oder film eine genehmigung vom
gewerbeaufsichtsamt (jugendamt/attest/erlaubnis der
erziehungsberechtigten). die produktion ist für die einhaltung der gesetzlichen bestimmungen verantwortlich.
2.) die produktion,
deren vertreter oder der aufftraggeber müssen sich um genehmigungen und
anträge kümmern, es sei denn es wird anders vereinbart. die kosten für
genehmigungen betragen € 30 pro darsteller und 50€ pro stunde wenn
weitere serviceleistungen in anspruch genommen werden. anfallende
arztkosten und fahrtkosten sind extra mit der produktion zu verrechnen. 3.) der darsteller hält seine lohnsteuerkarte zur abrechnung bereit, bzw. schreibt eine rechnung an den auftraggeber.
4.) reise und fahrtkosten müssen ab 40 km von der produktion übernommen werden, das gilt nicht für castings 5.) die agentur ist nur vermittler, nicht aber arbeitgeber. |
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